Häufige Fragen
- Gibt es eine Befreiung von der Lernmittelleihe
- Gibt es eine Ermäßigung?
- Wie starte ich die Ausleihe?
Gibt es eine Befreiung von der Lernmittelleihe
Sie sind Empfängerin/Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits-suchende), SGB VIII (Heim- und Pflegekinder), SGB XII (Sozialhilfe), § 6a BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) und nach dem AsylbLG?
Damit sind Sie im Schuljahr 2024/2025 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zum 21. Juni 2024 durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers zu erbringen.
Ja, wenn Sie zur Zeit mindestens 3. schulpflichtige Kinder haben erhalten Sie 20% Ermäßigung. Für Kinder, die nicht unsere Schule besuchen, reichen Sie bitte fristgerecht die entsprechenden Schulbescheinigungen ein.
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf Leihe und wählen Sie die Schulform aus, die Ihr Kind im nächsten Schuljahr belegen wird.