Leihe starten

Häufige Fragen

Gibt es eine Befreiung von der Lernmittelleihe

Sie sind Empfängerin/Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits-suchende), SGB VIII (Heim- und Pflegekinder), SGB XII (Sozialhilfe), § 6a BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) und nach dem AsylbLG? Damit sind Sie im Schuljahr 2023/2024 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zum 5. Juli 2023 durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers zu erbringen.

Gibt es eine Ermäßigung?

Ja, wenn Sie zur Zeit mindestens 3. schulpflichtige Kinder haben erhalten Sie 20% Ermäßigung. Für Kinder, die nicht unsere Schule besuchen, reichen Sie bitte fristgerecht die entsprechenden Schulbescheinigungen ein.

Wie starte ich die Ausleihe?

Klicken Sie in der Navigationsleiste auf Leihe und wählen Sie die Schulform aus, die Ihr Kind im nächsten Schuljahr belegen wird.